ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON LITEPACK

LitePack mit Sitz Friedhofstrasse 19, 4552 Derendingen, offeriert als Fachhändler und Wiederverkäufer im Outdoor und Camping Bereich ein breites Angebot an Produkten.

1. Vertragsabschluss


1.1.         Die Bestellung von Produkten durch den Kunden per Telefon, Brief, E-Mail, Onlinekanäle wie den Webshop oder über andere Kommunikationsmittel stellt ein für den Kunden verbindlichen Antrag zum Vertragsschluss dar.

1.2.         LitePack prüft den Antrag des Kunden so rasch wie es der Geschäftsgang erlaubt und bestätigt dem Kunden den Antrag schriftlich, womit der Vertrag zustande kommt. Gibt LitePack innert 10 Kalendertagen nach dem Antrag des Kunden, keine an den Kunden adressierte schriftliche Bestätigung ab, wird der Kunde von seinem Antrag frei. Geht beim Kunden eine nach dieser Frist abgegebene Bestätigung von LitePack ein, akzeptiert der Kunde den Vertrag gemäss dieser Bestätigung.

1.3.         Nach Vertragsschluss vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder Annullierungen sind nur gültig, wenn sie durch LitePack schriftlich bestätigt werden. Im Falle einer Annullierung oder Bestelländerung können dadurch entstehende Kosten dem Kunden belastet werden.

2. Warenkauf

Lieferung und Übergang von Nutzen und Gefahr

2.1 Unverbindlichkeit der Lieferfristen und Ausschluss vorzeitiger Annullierungen

Die von LitePack genannten Lieferfristen basieren auf den jeweils aktuellen Informationen der Hersteller und Lieferanten und gelten als unverbindliche Richtwerte. Lieferverzögerungen, insbesondere bei Importartikeln, Neuerscheinungen oder limitierten Serien, können auftreten und berechtigen nicht zur Annullierung der Bestellung.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur zulässig, wenn der Kunde LitePack nach Ablauf des unverbindlichen Liefertermins schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen setzt. Verstreicht diese Nachfrist ungenutzt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. LitePack erstattet in diesem Fall bereits geleistete Zahlungen. Ein Rücktritt ohne gesetzte Nachfrist ist ausgeschlossen.

2.2.        LitePack ist zur Teillieferung berechtigt.

2.3.         Mit der Übergabe der Produkte an die Transportfirma gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.

Annahme

2.4.         Der Kunde ist verpflichtet die Waren zum vereinbarten Liefertermin am angegebenen Lieferort in Empfang zu nehmen. Nimmt der Kunde die vereinbarungsgemäss ausgelieferte Ware nicht entgegen und wird die Ware an LitePack ohne Wertverlust retourniert, kann LitePack vom Vertrag zurücktreten und dem Kunden die Lieferkosten und eine Umtriebsentschädigung von 20 % des Bestellwerts, mindestens aber CHF 100.00 belasten. Wird die Ware mit Wertverlust retourniert, kann LitePack am Vertrag festhalten oder zusätzlich zur Umtriebsentschädigung den Minderwert in Rechnung stellen.

Gewährleistung

2.5         Die Publikation von Spezifikationen, Preisen und Lieferumfang etc. seitens des Verkäufers, erfolgt ohne Gewähr. Massgebend ist die aktuelle Ausführung und der aktuelle Lieferumfang des Herstellers der Produkte zum Zeitpunkt der Auslieferung an LitePack Switzerland, dieser haftet nicht für Schäden, die aus der Veränderung der Spezifikationen und der technischen Angaben entstehen.

2.6         Die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen werden vollumfänglich wegbedungen. LitePack übernimmt während zwei Jahren nach der Übergabe der Ware an den Kunden die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit der Waren. Diese Gewährleistungsdauer läuft ungeachtet der Erbringung von Gewährleistungsleistungen und endet in jedem Fall zwei Jahre nach der erstmaligen Übergabe der Ware.

2.7         Verschleissteile wie insbesondere Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter, Leuchtmittel sowie Softwareprobleme sind sowohl von LitePack als auch vom Händler von der Garantie ausgenommen. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 11.

2.8         Gebrauchte Artikel welche als solches ausgeschrieben werden, sind von jeglicher Garantie, Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

2.9       Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte nach Erhalt auf deren Vollständigkeit, Unversehrtheit und Richtigkeit zu prüfen und Mängel und Beanstandungen innert 5 Kalendertagen schriftlich zu melden.

2.10       Treten zu einem späteren Zeitpunkt Mängel auf, die im Zeitpunkt der Übergabe der Ware nicht erkennbar waren, sind diese Mängel innert 3 Kalendertagen schriftlich zu rügen.

2.11       Wurde das Produkt durch den Kunden unsachgemäss, insbesondere mit falschen Einstellungen und/oder inkompatiblen Ersatz- oder Zubehörteilen benutzt oder mangelhalft gewartet oder unfachmännisch repariert oder weist das Produkt Feuchtigkeits-, Sturz-, Hitze- und/oder Schlagschäden auf, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber LitePack.

2.12       LitePack kann wählen, ob sie die Reparatur der mangelhaften Produkte übernehmen will, die Ware zurücknimmt und ein gleichwertiges (neues, neuwertiges oder gebrauchtes) Ersatzprodukt liefert oder den Kaufpreis zurückerstattet oder bei untergeordneten Mängel, welche den Verwendungszweck der Produkte höchstens unwesentlich beeinflussen, dem Kunden den Minderwert ersetzt.

Eigentumsvorbehalt

2.13       Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt das Eigentum der Produkte bei LitePack. LitePack ist berechtigt entsprechende Einträge im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen von LitePack sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben. Bis zum Eigentumsübergang auf den Kunden ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von LitePack nicht zulässig.

3. Preise

3.1.       Die Preise der Produkte von LitePack verstehen sich, sofern nicht anders gekennzeichnet in Schweizer Franken, inklusive Mehrwertsteuer und allfälligen vorgezogenen Recyclinggebühren (vRG).

3.2.       Nebenkosten wie Beträge für Verpackung, Versand und Kosten für die Zahlungsabwicklung (Post-, Bank- und Kreditkartengebühren) sind in den Preisen nicht enthalten und werden je nach Zahlungsart und Gesamtsumme der Bestellung in Rechnung gestellt.

4. Zahlungskonditionen

4.1.       Dem Kunden stehen die bei der Bestellung angegebenen Zahlungskonditionen zur Verfügung. In der Regel sind dies Vorausbezahlung und/oder diverse gängige Debit- und Kreditkarten.

4.2.       Wenn nicht anders vereinbart, sind die Produkte vor der Auslieferung durch LitePack zahlbar.

4.3.       Bei Zahlungsverzug des Kunden ist LitePack ohne weiteres berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden einzustellen, bis die Forderungen erfüllt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen zu Lasten des Kunden.

5. Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption

Klarna
5.1 Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedinungen von Klarna: https://www.klarna.com/ch/agb/

6. Verrechnungen und Retentionsrecht

6.1       Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von LitePack zu verrechnen.

6.2       Jegliches Retentions- oder Rückbehalterecht des Kunden ist vollumfänglich wegbedungen.

7. Haftung

7.1       Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet LitePack bzw. der Händler in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von LitePack oder einem Händler, sei dies vertraglich oder ausservertraglich. Entsprechend hat der Kunde keine Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust sowie Verlust von Aufträgen.

7.2.       LitePack bzw. der Händler haften im Übrigen nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch LitePack zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.Für Mängel, Leistungsverzug und Schäden, welche bei der Ausführung von Dienstleistern entstehen (z.B. Installationen vor Ort), haftet der mit der Ausführung beauftragte Dienstleister.

7.3.       Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung beschränkt.

8. Gerichtsstand 
12.1.       Die Rechtsbeziehungen zwischen LitePack und dem Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände vorgehen, ist für alle Streitigkeiten zwischen den Kunden und LitePack ausschliesslich das sachlich zuständige Gericht der Stadt Bern zuständig.